SANIERUNG VERSORGUNGSTUNNEL, UNIVERSITÄTSKLINIKUM FRANKFURT
Das gegenständliche Bauvorhaben bezieht sich auf die Sanierung von Teilbereichen des bestehenden Tunnelsystem auf dem Gelände des Universitätsklinikums Frankfurt. Über das Tunnelsystem erfolgt der Transport von Gütern, Medikamenten, Lebensmitteln, Patientenmahlzeiten und Wäsche sowie in Teilbereichen auch der Patiententransport.
Das bestehende Tunnelsystem wurde als Stahlbetonkonstruktion im Zeitraum von ca. 1960 bis 1970 errichtet. Die bestehende Bauwerksabdichtung ist nach dem Stand der Technik aus der Errichtungszeit ausgeführt und entspricht nicht mehr den Ansprüchen von heute.
​
Über lokale Fehlstellen in der bestehenden Abdichtung bzw. über mangelhaft ausgeführte
Bauwerksabdichtungsanschlüsse dringt Wasser durch Risse im Beton in das Bauwerk ein.
​
Das eindringende Wasser ist durch den Winterdienst im Klinikum chloridhaltig und hat den Stahlbeton und die Bewehrung in Teilbereichen schon geschädigt. Um die Betriebssicherheit gewährleisten zu können, werden die Bauteile deshalb entsprechend saniert.
Der geschädigte Beton wird abgetragen und nach entsprechenden Vorarbeiten wieder reprofiliert. Die Betonbauteile mit zu geringen Wassereindringwiderstand werden durch Injektionen ertüchtigt, damit wieder eine abdichtende Wirkung gegeben ist.
​
​Innerhalb des Tunnels befinden sich auch Medien, diverse elektronische Anlagen und
​
Installationen welche die angrenzenden Gebäude miteinander versorgen. Die Leistungsfähigkeit der ELT-Installationen genügt den neu gestellten Anforderungen durch die Vorgaben des Klinikums nicht mehr. Daher werden die TGA Installationen umfänglich erneuert.
Die beabsichtigte Sanierung wurde mit der Branddirektion besprochen und die Vorgaben für vorbeugenden Brandschutz sowie die Einrichtung für Brandbekämpfung in die Planung einbezogen.
Im Zuge der Voruntersuchungen wurden Schadstoffe im Projektbereich festgestellt. Bei den Bauarbeiten zur Tunnelsanierung werden die Schadstoffe, bzw. die schadstoffbelasteten Bauteile entsprechend den gesetzlichen Vorschriften getrennt entsorgt.